Erwachsenenschutz

Erwachsene Personen können aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder

ihres Alters in eine Lebenssituation kommen, in der sie auf Hilfe und Unterstützung durch andere Personen angewiesen sind. Halten Sie frühzeitig in einem Vorsorgeauftrag oder in einer Patientenverfügung fest, was im Falle Ihrer späteren Urteilsunfähigkeit gilt. Ich unterstütze Sie dabei.

 

Besteht keine eigene Vorsorge, wird die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei ausgeprägter Hilfsbedürftigkeit unter Umständen eine Beistandschaft oder eine fürsorgerische Unterbringung anordnen. Oft kommt es dabei zu Konflikten mit der 

anordnenden Behörde. Ich unterstütze betroffene Personen und ihre Angehörigen im Verfahren und sorge dafür, dass ihre Rechte respektiert werden.

Erwachsenenschutzrecht, Jürg Gassmann Rechtsanwalt